OLG Frankfurt a. M.: Untersagung kommerzieller documenta-Führungen
Das OLG entschied in seinem Beschluss vom 4.5.2010 – 11 U 70/09 – wie folgt: Die Trägergesellschaft der documenta in Kassel handelt nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund im Sinne der §§ 19, 20 GWB, wenn sie kommerziellen Veranstaltern von Bildungsreisen untersagt, mit deren Reiseleitern eigene Führungen von Reisegruppen durch die documenta-Ausstellungen durchzuführen.