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Wirtschaftsrecht
01.06.2010
Wirtschaftsrecht
: BaFin und koreanische Finanzaufsicht unterzeichnen MoU

Am 20.5.2010 wurde in Berlin ein Memorandum of Understanding (MoU) von der Financial Services Commission Korea (FSC) und der BaFin unterzeichnet. Das unterzeichnete MoU ermöglicht nun eine engere Zusammenarbeit beispielsweise bei der Verfolgung von Insiderhandel und Marktmissbrauch. Das MoU ist aber auch für deutsche Börsenbetreiber von Bedeutung, die Handelsteilnehmern mit Sitz in Korea unmittelbaren Zugang zu ihren Handelssystemen ermöglichen wollen. Denn hierfür ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die deutsche und die koreanische Aufsicht Informationen austauschen. Korea ist ein bedeutsamer Markt, den auch deutsche Börsenbetreiber erschließen wollen. (PM BaFin vom 21.5.2010)

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