Mit Urteil vom 1.4.2010 – 5 HK O 12554/09 – hat das LG München I entschieden: Wird für die Hauptversammlung ein Präsenzbereich außerhalb des eigentlichen Versammlungssaals festgelegt und erfolgt in diesen keine Übertragung des Ablaufs der
Mit Urteil vom 29.10.2010 – I ZR 180/07 – hat der BGHentschieden: Der Absatz vonTageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen („stumme Verkäufer“) ist selbst bei erheblichem Schwund weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Beeinträchtigung
Der BGH hat mit Urteil vom 14.4.2010 - VIII ZR 123/09 - eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des
Mit Urteil vom 18.3.2010 - I ZR 158/07 - hat der BGH entschieden: Bei einem gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts des Klägers oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes
BGH, Beschluss vom 7.12.2009 - II ZR 239/08 Die Beschwerden der Kläger zu 8, 9, 10 und 11 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2008 werden zu-rückgewiesen, weil
EuGH , Urteil vom 23.03.2010 - Aktenzeichen Rs. C-236/08 - Aktenzeichen Rs. C-237/08 - Aktenzeichen Rs. C-238/08 Amtliche Leitsätze: 1. Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der
OLG Hamm , Beschluss vom 16.02.2010 - Aktenzeichen 15 W 322/09 (Vorinstanz: AG Essen - Aktenzeichen 89 HRB 21372; ) Redaktionelle Leitsätze: Auch wenn die Zuständigkeit des Notars zur Unterzeichnung der Gesellschafterliste gem.§ 40 Abs. 2 GmbHG die
Leit- oder Orientierungssatz1. Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, dass Verträge über Einlagengeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, für die keine Erlaubnis nach § 32 KWG erteilt worden ist, nach § 134 BGB für beide
LG München I, Urteil vom 1.4.2010 - 5 HK O 12554/09SachverhaltDie Parteien streiten mittels Anfechtungsklage um die Wirksamkeit der von einer Hauptversammlung der Beklagten gefassten Beschlüsse. I. Die Beklagte - eine börsennotierte
LG München, Beschluss vom 29.3.2010 - 38 O 22024/09 SachverhaltI. Die B..., handelnd durch den S..., unterbreitete am 9.4.2009 den Aktionären der Antragsgegnerin - eine Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Inhaberstückaktien mit einem
BGH , Urteil vom 10.03.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 310/08 (Vorinstanz: KG Berlin vom 29.10.2008 - Aktenzeichen 26 U 24/08; ) (Vorinstanz: LG Berlin vom 30.10.2007 - Aktenzeichen 18 O 216/07; ) Amtliche Leitsätze: Die Obliegenheit des Käufers, dem
BGH , Urteil vom 11.03.2010 - Aktenzeichen IX ZR 104/09 (Vorinstanz: OLG Frankfurt am Main - 12.05.2009 ) (Vorinstanz: LG Darmstadt ) Amtliche Leitsätze: Zum Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272).
BGH , Urteil vom 29.10.2009 - Aktenzeichen I ZR 180/07 (Vorinstanz: LG Berlin vom 21.11.2006 - Aktenzeichen 102 O 67/06; ) (Vorinstanz: KG Berlin vom 21.09.2007 - Aktenzeichen 5 U 199/06; ) Amtliche Leitsätze: Der Absatz von Tageszeitungen über
BGH, Beschluss vom 18.1.2010 - II ZA 4/09 Zum Entscheidungsreport------------------------------------------------------- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium
BGH, Beschluss vom 7.12.2009 - II ZR 239/08Zum Entscheidungsreport-------------------------------------------------------Die Voraussetzungen des Hauptversammlungsbeschlusses zum regulären Delisting sind mit der Macrotron-Entscheidung (BGH, 25.11.
BGH, Beschluss vom 7.12.2009 - II ZR 239/08Zum Entscheidungsreport ------------------------------------------------------- Die Voraussetzungen des Hauptversammlungsbeschlusses zum regulären Delisting sind mit der Macrotron-Entscheidung (BGH, 25.11.
-------------------------------------------------------Zum EntscheidungsreportDie Voraussetzungen des Hauptversammlungsbeschlusses zum regulären Delisting sind mit der Macrotron-Entscheidung (BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01 = BB 2003, 806) geklärt.
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