BGH: Schadenersatz bei Steuerhinterziehung
BGH , Urteil vom 15.04.2010 - Aktenzeichen IX ZR 189/09 (Vorinstanz: LG Hanau vom 26.02.2009 - Aktenzeichen 4 O 895/08; ) (Vorinstanz: OLG Frankfurt am Main vom 08.10.2009 - Aktenzeichen 3 U 60/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Lassen sich hinsichtlich einer im Strafbefehlsverfahren verhängten Geldstrafe wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung des Mandanten keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite treffen, so kann der Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung gemacht hat, verpflichtet sein, den durch die verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 675 Abs. 1, § 249 A; Redaktionelle Normenkette: BGB § 249;
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