BGH: Kein Ausgleichsanspruch bei Abriss eines benachbarten Gebäudes
Der BGH entschied in seinem Urteil vom 16.4.2010 – V ZR 171/09 – wie folgt: Dass der Abriss eines entlang der Grenze benachbarter Grundstücke errichteten Gebäudes es notwendig macht, ein Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück vor Witterungseinflüssen zu schützen, begründet keinen Ausgleichsanspruch des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks.