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Wirtschaftsrecht
31.05.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M.: Unwirksamkeit der Übertragung von Markenrechten

Das OLG entschied in seinem Urteil vom6.5.2010 –6U201/09–wiefolgt: DieAntragstellerin istmateriell berechtigte Inhaberin der Verfügungsmarke, weil die durch den damaligen Geschäftsführer derAntragstellerinmitVertragvom27.4.2006vorgenommene Übertragung der Marke auf die Antragsgegnerin sowie die sich daran anschließenden Vereinbarungen nach den Grundsätzen über den objektiv evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksamwaren. Dies hat zur Folge, dass unter Zugrundelegung der demzufolge fort geltenden, vordem27.4.2006getroffenenVereinbarungen nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien durch das Schreiben der Antragsgegnerinvom19.3.2009 die Rechte ander Verfügungsmarke auf die Antragstellerin übergegangen sind (Nr. 16, 1. Absatz, 3. Satz der jeweils geschlossenen Kooperationsvereinbarungen über die einzelnen Messen).

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