EuGH , Urteil vom 23.03.2010 - Aktenzeichen Rs. C-236/08 - Aktenzeichen Rs. C-237/08 - Aktenzeichen Rs. C-238/08 Amtliche Leitsätze: 1. Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der
OLG Hamm , Beschluss vom 16.02.2010 - Aktenzeichen 15 W 322/09 (Vorinstanz: AG Essen - Aktenzeichen 89 HRB 21372; ) Redaktionelle Leitsätze: Auch wenn die Zuständigkeit des Notars zur Unterzeichnung der Gesellschafterliste gem.§ 40 Abs. 2 GmbHG die
Leit- oder Orientierungssatz1. Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, dass Verträge über Einlagengeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, für die keine Erlaubnis nach § 32 KWG erteilt worden ist, nach § 134 BGB für beide
LG München I, Urteil vom 1.4.2010 - 5 HK O 12554/09SachverhaltDie Parteien streiten mittels Anfechtungsklage um die Wirksamkeit der von einer Hauptversammlung der Beklagten gefassten Beschlüsse. I. Die Beklagte - eine börsennotierte
LG München, Beschluss vom 29.3.2010 - 38 O 22024/09 SachverhaltI. Die B..., handelnd durch den S..., unterbreitete am 9.4.2009 den Aktionären der Antragsgegnerin - eine Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Inhaberstückaktien mit einem
BGH , Urteil vom 10.03.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 310/08 (Vorinstanz: KG Berlin vom 29.10.2008 - Aktenzeichen 26 U 24/08; ) (Vorinstanz: LG Berlin vom 30.10.2007 - Aktenzeichen 18 O 216/07; ) Amtliche Leitsätze: Die Obliegenheit des Käufers, dem
BGH , Urteil vom 11.03.2010 - Aktenzeichen IX ZR 104/09 (Vorinstanz: OLG Frankfurt am Main - 12.05.2009 ) (Vorinstanz: LG Darmstadt ) Amtliche Leitsätze: Zum Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272).
BGH , Urteil vom 29.10.2009 - Aktenzeichen I ZR 180/07 (Vorinstanz: LG Berlin vom 21.11.2006 - Aktenzeichen 102 O 67/06; ) (Vorinstanz: KG Berlin vom 21.09.2007 - Aktenzeichen 5 U 199/06; ) Amtliche Leitsätze: Der Absatz von Tageszeitungen über
BGH, Beschluss vom 18.1.2010 - II ZA 4/09 Zum Entscheidungsreport------------------------------------------------------- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium
BGH, Beschluss vom 7.12.2009 - II ZR 239/08Zum Entscheidungsreport-------------------------------------------------------Die Voraussetzungen des Hauptversammlungsbeschlusses zum regulären Delisting sind mit der Macrotron-Entscheidung (BGH, 25.11.
BGH, Beschluss vom 7.12.2009 - II ZR 239/08Zum Entscheidungsreport ------------------------------------------------------- Die Voraussetzungen des Hauptversammlungsbeschlusses zum regulären Delisting sind mit der Macrotron-Entscheidung (BGH, 25.11.
-------------------------------------------------------Zum EntscheidungsreportDie Voraussetzungen des Hauptversammlungsbeschlusses zum regulären Delisting sind mit der Macrotron-Entscheidung (BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01 = BB 2003, 806) geklärt.
Im Anschluss an seine Entscheidung vom 23.10.2008 - IX ZR 202/07 hat der BGH mit Urteil vom 11.3.2010 - IX ZR 104/09 - entschieden, dass sich auch bei der Beurteilung des Tatbestandsmerkmals der "Rechtshandlung" (§ 1 Abs. 1 AnfG) die von den Zwecken
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGHhat mit Urteil vom 13.4.2010 - XI ZR 197/09 - entschieden, dass Sparern bei Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel in einem Prämiensparvertrag kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht
Der Bundesrat möchte das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren. Zwangsvollstrecker sollen dann auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht arbeiten (siehe hib-Ausgabe Nr. 100 vom 1.4.2010). Die Länderkammer macht in diesem Zusammenhang
Mit Urteil vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09 - hat der BGH entschieden: Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens, nach der bei einer Kündigung des Teilnehmervertrags durch das
Mit Urteil vom 10.3.2010 - VIII ZR 310/08 - hat der BGH entschieden: Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung,
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