BaFin: Feststellung des Entschädigungsfalls für die noa bank GmbH & Co. KG und Insolvenzantrag
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25.8.2010 den Entschädigungsfall für die noa bank GmbH & Co. KG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Zuvor hatte die BaFin am 24.8.2010 beim AG Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die noa bank GmbH & Co. KG gestellt.
Die noa bank GmbH & Co. KG ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Diese sichert die Verbindlichkeiten des Instituts gegenüber seinen Kunden bis zu einer Höhe von 50.000 EUR. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die EdB die Einleger der noa bank GmbH & Co. KG entschädigen kann. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Einlegern aufnehmen.
Schon am 18.8.2010 hatte die BaFin gegenüber der noa bank GmbH & Co. KG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hatte sie angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind („Moratorium").
(PM BaFin vom 25.8./18.8.2010)