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Wirtschaftsrecht
30.08.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Nürnberg: Schadensersatz für Anteilseigner einer türkischen Holding- Gesellschaft

Mit Urteil vom 28.6.2010 – 4 U 2326/08 – hat das OLG Nürnberg dem Anteilseigner einer Holding- Gesellschaft mit Sitz in Istanbul, einem türkischen Staatsbürger aus Fürth, mehr als 13000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass das Geschäftsmodell der Holding auf eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung der Anleger ausgelegt ist. Auch verstieß das Handeln der Gesellschaft, die Anteile an ausländischen Vermögenswerten vertreibt, gegen die Bestimmungen des Auslandinvestmentgesetzes. Obwohl beide Beklagten ihren Geschäftssitz im Ausland haben, sah das OLG Nürnberg die deutsche Gerichtsbarkeit als für die Entscheidung in der Sache zuständig an: Denn in seiner Wohnung in Fürth ist der Kläger getäuscht und um seine Ersparnisse gebracht worden. (PM OLG Nürnberg vom 16.8.2010)

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