R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
31.08.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Gerichtliche Vertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

 Mit Urteil vom 19.7.2010 – II ZR 56/09 – hat der BGH entschieden: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird gerichtlich durch alle Gesellschafter vertreten, denen die Geschäftsführungsbefugnis zusteht, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen enthält. Die Gesellschafter können einen Vertretungsmangel durch Eintritt in den Prozess als gesetzliche Vertreter und Genehmigung der bisherigen Prozessführung heilen.

stats