Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung an, wonach die nach § 1 Abs. 2a GrEStG durch Anteilserwerb an einer Personengesellschaft entstandene Grunderwerbsteuer als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe zu behandeln ist. Etwas anderes ergibt
1. Die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 23.2.2006 – C-253/03, CLT-UFA (Slg. 2006, I-1831) zur unionsrechtlichenNiederlassungsfreiheit,wonach die Gewinne der Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat,
„Vergebliche“ Kosten für die sog. Due-Diligence- Prüfung aus Anlass des gescheiterten Erwerbs einer Kapitalbeteiligung unterfallen nicht dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG 2002 a. F. BFH, Urteil vom 9.1.2013 – I R 72/11 Volltext: BB-ONLINE
1. DieVeräußerungeinesErbbaurechtsmit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber stellt eine nicht derUmsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen dar. 2. Es kommt für die
BFH, Urteil vom 9.1.2013 - I R 72/11Leitsatz"Vergebliche" Kosten für die sog. Due-Diligence-Prüfung aus Anlass des gescheiterten Erwerbs einer Kapitalbeteiligung unterfallen nicht dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG 2002 a.F. SachverhaltDie
BFH, Urteil vom 19.12.2012 - I R 73/11Leitsätze1. Die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 23. Februar 2006 C-253/03, CLT-UFA (Slg. 2006, I-1831) zur unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit, wonach die Gewinne der Zweigniederlassung einer Gesellschaft,
BFH, Urteil vom 19.12.2012 - XI R 38/10Leitsätze1. Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende
FG Köln, Urteil vom 25.9.2012 - 5 K 757/12SachverhaltStreitig ist, ob die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, die auf Grund des notariellen Kaufvertrages vom 23.09.2011 dem Grunde nach unstreitig festzusetzen war, zutreffend ist.
FG Düsseldorf, Beschluss vom 13.2.2013 - 7 V 235/13 A(E)SachverhaltStreitig ist, ob der Antragstellerin in den Streitjahren 2006 bis 2010 durch ihre Beteiligung an der B Corporation (BC), einer Firma mit Sitz in den USA, Einkünfte aus Kapitalvermögen
BFH, Urteil vom 23.1.2013 - XI R 25/11LeitsätzeWiderspricht der Empfänger einer Gutschrift dem ihm übermittelten Abrechnungsdokument, verliert die Gutschrift die Wirkung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung auch dann, wenn die Gutschrift
BVerfG, Urteil vom 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11Leitsätze1. Das im Grundgesetz verankerte Schuldprinzip und die mit ihm verbundene Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit sowie der Grundsatz des fairen,
EuGH, Urteil vom 14.3.2013 - C-527/11, AblessioTenorDie Art. 213, 214 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie es der Steuerverwaltung eines
Widerspricht der Empfänger einer Gutschrift dem ihm übermittelten Abrechnungsdokument, verliert die Gutschrift die Wirkung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung auch dann, wenn die Gutschrift den zivilrechtlichen Vereinbarungen entspricht
Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zu Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, von der abzuweichen keine Veranlassung bestehen dürfte, sind Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 1 S. 1 EStG zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann. Geldbeträge fließen dem
Die Art. 213, 214 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie es der Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats verwehren, einer Gesellschaft die Zuteilung
Das BVerfG hat durch Urteil vom 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 die gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess trotz erheblichen Vollzugsdefizits für derzeit noch verfassungsmäßig erklärt - eine Entscheidung, die
Der seit dem 1.1.2007 erhobene Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 45 % („Reichensteuer“) ist teilweise verfassungswidrig. Das hat der 1. Senat des FG Düsseldorf entschieden und die Frage zur Klärung dem BVerfG vorgelegt. Der Vorsitzende