1. Wer seine Einkommensteuererklärung jenseits der Fristen des § 149 Abs. 2 AO abgibt, kann sich, falls das FA vor Ablauf der Festsetzungsfrist keinen Einkommensteuerbescheid erlsst, nicht auf Treu und Glauben berufen, wenn er es selbst unterlässt,
1. Umfasst ein Vorläufigkeitsvermerk ungewisse Tatsachen, sind die Bescheide nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern, sobald die Ungewissheit beseitigt ist. Dabei können auch für andere Veranlagungszeiträume geklärte Tatsachen – erstmalig oder erneut –
EuGH, Urteil vom 7.3.2013 - C-424/11; Wheels Common Investment Fund Trustees u. a.TenorArt. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
EuGH, Urteil vom 7.3.2013 - C-275/11; GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH gegen Finanzamt BayreuthTenorArt. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften
BFH, Urteil vom 22.1.2013 - IX R 1/12Leitsätze1. Wer seine Einkommensteuererklärung jenseits der Fristen des § 149 Abs. 2 AO abgibt, kann sich, falls das FA vor Ablauf der Festsetzungsfrist keinen Einkommensteuerbescheid erlässt, nicht auf Treu und
BFH, Urteil vom 20.11.2012 - IX R 7/11Leitsätze1. Umfasst ein Vorläufigkeitsvermerk ungewisse Tatsachen, sind die Bescheide nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern, sobald die Ungewissheit beseitigt ist. Dabei können auch für andere
1. Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG. 2. Eine Änderung der Festsetzung der Lohnsteuer-
BFH, Urteil vom 13.11.2012 - VI R 38/11Leitsätze1. Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG. 2.
BFH, Urteil vom 10.1.2013 - V R 31/10Leitsätze1. Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer "Dinner-Show" kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt.2. Allein der Umstand, dass beide
Der EuGH hat mit Urteil vom 7.3.2013 - C-424/11, Wheels Common Investment Fund Trustees u. a. - wie folgt entschieden:Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der
1. Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer „Dinner- Show“ kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. 2. Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt
Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ... ist in dem Sinne auszulegen, dass von einem Dritten gegenüber einer KAG
Der Bundesrat berät am 22.3.13 u. a. über: – Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (TOP 12), 157/13 – AIFM-Steueranpassungsgesetz (TOP 36), 95/13 – Finanztransaktionssteuer (TOP 70), 128/13 – Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-
1. Ob ein mechanisches Versehen die Ursache für einen unterbliebenen Nachprüfungsvorbehalt war und dieser ggf. wegen offenbarer Unrichtigkeit nachgeholt werden kann, ist anhand der objektiven Umstände beim Erlass des betroffenen Steuerbescheids zu
Im Institutionengefüge der EU war die Kommission am Zug, einen – nach dem ursprünglichen EU-27-Richtlinienvorschlag vom September 2011 – erneuten Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Weg der verstärkten Zusammenarbeit
Vermittelt ein im Inland ansässiger Unternehmer im Auftrag eines im Drittland ansässigen Unternehmers im eigenen Namen und für eigene Rechnung Mitgliedschaften in Vereinen mit Sitz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, so liegt der Ort der Leistung am
BFH, Urteil vom 6.11.2012 - VIII R 15/10Leitsätze1. Ob ein mechanisches Versehen die Ursache für einen unterbliebenen Nachprüfungsvorbehalt war und dieser ggf. wegen offenbarer Unrichtigkeit nachgeholt werden kann, ist anhand der objektiven Umstände
BFH, Urteil vom 12.12.2012 - XI R 30/10LeitsatzVermittelt ein im Inland ansässiger Unternehmer im Auftrag eines im Drittland ansässigen Unternehmers im eigenen Namen und für eigene Rechnung Mitgliedschaften in Vereinen mit Sitz in verschiedenen