FG Baden-Württemberg: Besteuerung des Veräußerungsgewinns beim Erben nach Kündigung einer Kommanditbeteiligung durch den Erblasser
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 15.1.2013 - 4 K 3278/10 - wie folgt entschieden: Der BFH hat zu § 16 Abs. 4 EStG in der Fassung vor der Änderung durch das JStG 1996 mit Urteil vom 21.9.1995 – IV R 1/95 (BStBl. II 1995, 893) entschieden, dass die Erben den erhöhten Freibetrag nach § 18 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 S. 3 EStG beanspruchen können, wenn noch der Praxisinhaber (Erblasser) seine freiberufliche Praxis wegen dauernder Berufsunfähigkeit verkauft hat, die Praxis aber erst nach seinem Tode übertragen wird. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für den durch das JStG 1996 neugefassten § 16 Abs. 4 EStG. Das FG hat die Revision zugelassen (Az. des BFH: X R 6/13).