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Steuerrecht
05.06.2013
Steuerrecht
BFH: Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998

Der BFH hat mit Urteil vom 16.4.2013 - IX R 20/12 - wie folgt entschieden: § 10d Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 wirkt nicht in verfassungsrechtlich erheblicher Weise zurück, wenn danach Verluste aus dem Jahr 2000 lediglich in das Jahr 1999 zurückgetragen werden können.

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