Widerspricht der Empfänger einer Gutschrift dem ihm übermittelten Abrechnungsdokument, verliert die Gutschrift die Wirkung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung auch dann, wenn die Gutschrift den zivilrechtlichen Vereinbarungen entspricht
Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zu Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, von der abzuweichen keine Veranlassung bestehen dürfte, sind Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 1 S. 1 EStG zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann. Geldbeträge fließen dem
Die Art. 213, 214 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie es der Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats verwehren, einer Gesellschaft die Zuteilung
Das BVerfG hat durch Urteil vom 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 die gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess trotz erheblichen Vollzugsdefizits für derzeit noch verfassungsmäßig erklärt - eine Entscheidung, die
Der seit dem 1.1.2007 erhobene Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 45 % („Reichensteuer“) ist teilweise verfassungswidrig. Das hat der 1. Senat des FG Düsseldorf entschieden und die Frage zur Klärung dem BVerfG vorgelegt. Der Vorsitzende
1. Wer seine Einkommensteuererklärung jenseits der Fristen des § 149 Abs. 2 AO abgibt, kann sich, falls das FA vor Ablauf der Festsetzungsfrist keinen Einkommensteuerbescheid erlsst, nicht auf Treu und Glauben berufen, wenn er es selbst unterlässt,
1. Umfasst ein Vorläufigkeitsvermerk ungewisse Tatsachen, sind die Bescheide nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern, sobald die Ungewissheit beseitigt ist. Dabei können auch für andere Veranlagungszeiträume geklärte Tatsachen – erstmalig oder erneut –
EuGH, Urteil vom 7.3.2013 - C-424/11; Wheels Common Investment Fund Trustees u. a.TenorArt. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
EuGH, Urteil vom 7.3.2013 - C-275/11; GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH gegen Finanzamt BayreuthTenorArt. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften
BFH, Urteil vom 22.1.2013 - IX R 1/12Leitsätze1. Wer seine Einkommensteuererklärung jenseits der Fristen des § 149 Abs. 2 AO abgibt, kann sich, falls das FA vor Ablauf der Festsetzungsfrist keinen Einkommensteuerbescheid erlässt, nicht auf Treu und
BFH, Urteil vom 20.11.2012 - IX R 7/11Leitsätze1. Umfasst ein Vorläufigkeitsvermerk ungewisse Tatsachen, sind die Bescheide nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern, sobald die Ungewissheit beseitigt ist. Dabei können auch für andere
1. Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG. 2. Eine Änderung der Festsetzung der Lohnsteuer-
BFH, Urteil vom 13.11.2012 - VI R 38/11Leitsätze1. Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG. 2.
BFH, Urteil vom 10.1.2013 - V R 31/10Leitsätze1. Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer "Dinner-Show" kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt.2. Allein der Umstand, dass beide
Der EuGH hat mit Urteil vom 7.3.2013 - C-424/11, Wheels Common Investment Fund Trustees u. a. - wie folgt entschieden:Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der
1. Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer „Dinner- Show“ kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. 2. Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt
Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ... ist in dem Sinne auszulegen, dass von einem Dritten gegenüber einer KAG