FG Niedersachsen: Regelmäßige Arbeitsstätte einer Betriebsprüferin
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 21.2.2012 - 13 K 210/11 - wie folgt entschieden: Fahrten einer Betriebsprüferin zu ihrer Dienststelle beim FA für Großbetriebsprüfung sind als Dienstreisen zu berücksichtigen. (Quelle: PM FG Niedersachsen vom 17.4.2013)
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1045-3 unter www.betriebs-berater.de