BFH, Urteil vom 26.9.2012 - V R 9/11LeitsatzDer Beschluss des Insolvenzgerichts gemäß § 64 InsO zur Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters ist keine Rechnung eines Dritten i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG, die zum Vorsteuerabzug
Die Zahl der Eingänge ist im Jahr 2012 mit 3 016 Verfahren gegenüber dem Vorjahr (3 000 Verfahren) nur unwesentlich angestiegen. Die Richterinnen und Richter des BFH haben im Berichtsjahr 2012 insgesamt 2 962 Verfahren erledigt, dabei aber das
Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer Beteiligung an einem vom Steuerpflichtigen selbst gegründeten britischen Unternehmen scheidet nur dann nach § 15 EStG aus, wenn auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten
Der Bundesrat hat am 1.2.2013 dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen zum zweiten Mal die erforderliche Zustimmung verweigert (37/13). Nun hat noch der Bundestag die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Verzichtet er darauf, ist das
Der Bundesrat hat am 1.2.2013 dem Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (34/13) zugestimmt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.(Quelle: PM Bundesrat vom 1.2.
Der Bundesrat hat am 1.2.2013 dem JStG 2013 erneut die Zustimmung verweigert. Es kann damit nicht in Kraft treten. Nach der erneuten Ablehnung der Länder hat nun der Bundestag die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen. Verzichtet er
Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V. m. § 8 Abs. 1 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis für das Zurverfügungstellen seiner
Das BMF hat sich umfassend zu steuerlichen Aspekten der Mittagsversorgung in Schulen durch Schulfördervereine geäußert. Es behandelt Fragen der Gemeinnützigkeit, der Umsatzsteuer (Steuerbefreiung, Steuersatz, Vorsteuerabzug und Rechnungstellung,
Mit dem Vorlagebeschluss vom 29.1.2013 – 4 K 270/11 – trifft das FG Hamburg bundesweit die erste Entscheidung in einem Klageverfahren gegen die im Jahr 2011 als Verbrauchsteuer eingeführte Kernbrennstoffsteuer. Der vorlegende Senat ist davon
Erzielen Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so sind bei der Anwendung des § 35 Abs. 1 EStG 2002 die positiven Einkünfte des einen Ehegatten mit den negativen
Die dem Ausführer auf seinen Antrag ausgezahlte Ausfuhrerstattung nach der VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten nach § 10 Abs. 1 S. 3 UStG. BFH, Urteil vom 26.9.2012 – V R 22/11 Volltext: BB-ONLINE BBL2013-277-3 unter www.betriebs-berater.
BFH, Urteil vom 27.9.2012 - III R 69/10LeitsatzErzielen Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so sind bei der Anwendung des § 35 Abs. 1 EStG 2002 die positiven
BFH, Urteil vom 26.9.2012 - V R 22/11LeitsatzDie dem Ausführer auf seinen Antrag ausgezahlte Ausfuhrerstattung nach der VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG.SachverhaltStreitig ist, ob die der Klägerin und
Zur Vergütung der Umsatzsteuer müssen Originalrechnungen und Originaleinfuhrbelege innerhalb der Ausschlussfrist elektronisch übermittelt werden. Sobald das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1000 Euro, bei Rechnungen über den Bezug
BFH, Urteil vom 18.9.2012 - VI R 90/10Leitsätze1. Der Vorteil aus einem vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrecht fließt dem Arbeitnehmer zu, wenn der Arbeitnehmer das Recht ausübt oder anderweitig verwertet. Eine solche anderweitige Verwertung
1. Der Vorteil aus einem vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrecht fließt dem Arbeitnehmer zu, wenn der Arbeitnehmer das Recht ausübt oder anderweitig verwertet. Eine solche anderweitige Verwertung liegt insbesondere vor, wenn der Arbeitnehmer
BFH, Urteil vom 4.12.2012 - VIII R 42/09LeitsatzDer Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher PKW spricht, ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in
Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher Pkw spricht, ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. BFH,