BMF: Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Der BFH hat diese Regelung für verfassungsgemäß erachtet. Dagegen wurde keine Verfassungsbeschwerde erhoben. Die in dieser Angelegenheit eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge können daher keinen Erfolg haben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb durch Allgemeinverfügung vom 25.3.2013 diese Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen.
BMF, Allgemeinverfügung vom 25.3.2013
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts