Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem grundsätzlicher Handlungsbedarf im europäischen Mehrwertsteuersystem festgestellt wird und das zahlreiche Einzelmaßnahmen für ein betrugssicheres und
Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer Beteiligung an einem vom Steuerpflichtigen selbst gegründeten britischen Unternehmen scheidet nur dann nach § 15 EStG aus, wenn auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten
Anlässlich eines asset deals übernommene Zahlungen zur Erfüllung einer Freistellungsverpflichtung stellen keine hinzuzurechnende Dauerschulden dar. FG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2012 – 11 K 3626/10 G Volltext:BB-ONLINE BBL2013-405-6 unter www.
1. Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. 2. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9
FG Köln, Urteil vom 27.11.2012 - 8 K 2837/11, Rev. eingelegt (Az. BFH g)Leitsatz (des Kommentators)Ebenso wie eine schriftliche EMA-Anfrage handelt es sich bei einer EMA-Online-Anfrage des FA um eine Maßnahme mit Außenwirkung zur Ermittlung nach dem
FG Köln, Urteil vom 12.12.2012 - 9 K 2349/10SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin eine Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 46 UStDV zusteht.Die Klägerin ist eine GmbH. Sie wurde im
FG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - 15 K 66/12SachverhaltDie Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Inhaftungnahme der Klägerin als frühere Geschäftsführerin einer GmbH.Die Klägerin war seit Gründung der B Service GmbH (im Folgenden: GmbH) in
BFH, Urteil vom 13. 11. 2012 - VI R 50/11Leitsätze1. Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. 2. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1
BFH, Urteil vom 11. 12. 2012 - VII R 3/12Leitsätze1. Sind die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, insbesondere deren Artikel 50, dahin auszulegen, dass eine von der
BFH, Urteil vom 29. 8. 2012 - XI R 1/11Leitsätze1. Zu den "Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung" i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG zählen alle in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang bewirkten
Die Bundesregierung hat am 6.2.2013 den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cook-Inseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch sowie den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit
Mit BMF-Schreiben vom 18.12.2012 wurde der Leistungsort für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück konkretisiert. Für Leistungen im Gerüstbau (insbesondere Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Vermietung von Gerüsten) sind demnach die
1. Sind die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, insbesondere derenArt. 50,dahin auszulegen, dass eine von der Zollbehörde einer Person zur vorübergehenden Verwahrung
1. Zu den „Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung“ i. S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG zählen alle in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang bewirkten Einzelleistungen. 2. Das in einemUnternehmenskaufvertrag
Für die Inhaftungnahme des Geschäftsführers einer GmbH bedarf es im Regelfall nicht nur dann keiner besonderen Begründung des Entschließungsermessens mehr („Vorprägung des Ermessens“), wenn die Inhaftungnahme des Geschäftsführers wegen vorsätzlicher
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Angaben des § 356 Abs. 1 AO enthält, nicht „unrichtig“ i. S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist, wenn sie ergänzend den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO (Schriftform)
Die Bundesregierung hat am 6.2.2013 den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch sowie den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit
Mit BMF-Schreiben vom 18.12.2012 wurde der Leistungsort für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück konkretisiert. Für Leistungen im Gerüstbau (insbesondere Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Vermietung von Gerüsten) sind demnach die folgenden