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Steuerrecht
16.05.2013
Steuerrecht
FG Münster: Umsatzsteuersatz auf Verkauf von Erstexemplaren an Buchautor

Das FG Münster hat mit Urteil vom 12.3.2013 - 15 K 3276/ 10 U - wie folgt entschieden: Der Verkauf von Erstexemplaren durch einen Verlag an Buchautoren, die hierfür zur Abdeckung der Druckkosten einen höheren Preis als den Ladenpreis zahlen, stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar. Die Herstellung der Bücher und die Lieferung an die Autoren zu den jeweils vereinbarten Preisen seien insgesamt nur mit 7 % zu versteuern (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2). Da eine einheitliche Leistung vorliege, sei eine Aufspaltung in mehrere Hauptleistungen nicht zulässig. Allein der tatsächlich vereinbarte Preis sei für die Bemessung des Entgelts maßgeblich. Die Vereinbarung höherer Preise zur Abdeckung der Druckkosten stelle ein beachtliches außersteuerliches Motiv für die Ausgestaltung der Verträge dar. Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen. 
(Quelle: PM FG Mnster vom 15.4.2013)

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1238-2 unter www.betriebs-berater.de

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