BFH: Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger
Der BFH hat mit Urteil vom 28.2.2013 - IV R 50/09 - wie folgt entschieden: Das Einkommen einer Organgesellschaft ist entsprechend dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur den Gesellschaftern einer Organträger-Personengesellschaft zuzurechnen, die im Zeitpunkt der Einkommenszurechnung an der Organträgerin beteiligt sind.