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Steuerrecht
14.05.2013
Steuerrecht
BFH: Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger

Der BFH hat mit Urteil vom 28.2.2013 - IV R 50/09 - wie folgt entschieden: Das Einkommen einer Organgesellschaft ist entsprechend dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur den Gesellschaftern einer Organträger-Personengesellschaft zuzurechnen, die im Zeitpunkt der Einkommenszurechnung an der Organträgerin beteiligt sind.

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