FG Köln: Vorläufiger Steuerrechtsschutz für BCI-Geschädigte
Das FG Köln hat mit Beschluss vom 10.4.2013 - 10 V 216/13 - wie folgt entschieden: „Scheingewinne“ aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen vorläufig nicht versteuert werden, da innerhalb der Rechtsprechung umstritten ist, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Das FG hat aber zur Klärung der Rechtslage und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Beschwerde zum BFH zugelassen. (Quelle: Mitteilung FG Köln vom 2.5.2013)
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