Laut Vorschau der 906. Plenarsitzung berät der Bundesrat am 1.2.2013 u a. folgende Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages: Jahressteuergesetz 2013 (Drs. 33/13)Unternehmensbesteuerung (Drs. 34/13) Abbau der kalten Progression (Drs.
Die Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern vom 29.1.2013 brachte u. a. zur Kapitalertragsteuer auf Streubesitzdividenden für ausländische Unternehmensbeteiligungen keine Einigung. Die Vermittler beauftragten eine Arbeitsgruppe aus
1. EinführungSchulfördervereine unterstützen in vielfältiger Art den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen. Dabei nehmen sie sich in vielen Schulen auch der Mittagsversorgung an. Mit den nachfolgenden Informationen gibt das Bundesministerium
Die geplante Änderung des Zivilrechts durch den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts dürfte eine Vielzahl von Vereinen zur Änderung ihrer Satzung zwingen. Die Mitglieder von Vereinsvorständen sind
Eine Veräußerung von Fondsanteilen an Immobilienfonds i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG (und keine Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäftes) liegt auch dann vor, wenn die Veräußerung an die Schwestergesellschaft der ursprünglichen
Die Beendigung der Betriebsaufspaltung ist als Aufgabe des Gewerbebetriebs des Besitzunternehmens (§ 16 Abs. 3 EStG) zu beurteilen mit der Folge, dass sämtliche zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter – d. h. auch der beim Kläger
FG Hamburg, Beschluss vom 21.9.2012 - 3 K 104/11 (Vorlagebeschluss)LeitsätzeDem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ist Art. 401 (in Verbindung mit Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i) der Richtlinie
FG Münster, Urteil vom 13.12.2012 - 6 K 2989/10 ELeitsätzeEine Veräußerung von Fondanteilen an Immobilienfonds im Sinne des § 23 Abs. 1 EStG (und keine Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäftes) liegt auch dann vor, wenn die
FG Köln, Urteil vom 11.5.2011 - 14 K 4139/07SachverhaltStreitig ist, ob die Übertragung eines 50%-tigen Anteils an der Autohaus A GmbH (nachfolgend GmbH) vom Kläger auf dessen Sohn zu einer Entnahme des Geschäftsanteils geführt hat.Der Kläger war
1. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist auch bei der Entscheidung, ob gegenüber dem Steuerpflichtigen ein Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO in Höhe von mindestens 2500 Euro festgesetzt wird, zu beachten. Hiernach ist es dem FA verwehrt, im
Art. 135 Abs. 1 Buchst. k der Richtlinie 2006/ 112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 und 3 dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die in der erstgenannten Bestimmung
BFH, Urteil vom 28.8.2012 - I R 10/12Leitsätze1. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist auch bei der Entscheidung, ob gegenüber dem Steuerpflichtigen ein Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO in Höhe von mindestens 2.500 EUR festgesetzt wird, zu
Alt-Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des mittlerweile ausgelaufenen Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) entstanden sind, können nicht ohne Weiteres mit Erträgen verrechnet werden, die im zeitlichen
Hessisches FG, Urteil vom 14.11.2012 - 4 K 1902/08SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) entstanden waren, auf der
1. Ausgaben stehen nur dann in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG in seiner bis 31.12. 2000 gültigen Fassung), wenn bereits im Veranlagungszeitraum des (zunächst) vollen Betriebsausgabenabzugs Grund und
BFH, Urteil vom 13.12.2012 - IV R 51/09Leitsätze1. Ausgaben stehen nur dann in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG in seiner bis 31. Dezember 2000 gültigen Fassung), wenn bereits im Veranlagungszeitraum
1. Durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes – auf medizinische Stoffe, die üblicherweise für die Herstellung von Medikamenten verwendet werden können und dafür geeignet sind, – auf Gesundheitsprodukte, Stoffe, Geräte oder
Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt „gebrauchte“ Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, ergibt sich ein ausreichendes Indiz für die Qualifikation der Tätigkeit als Gewerbebetrieb