FG Köln: Bei plastischer Chirurgie Leistungen ohne medizinische Indikation steuerpflichtig
Das FG Köln hat mit Urteil vom 28.2.2013 - 15 K 4521/07 - wie folgt entschieden: Im Bereich der plastischen Chirurgie sind Leistungen ohne medizinische Indikation steuerpflichtig. Der Verschwiegenheitspflicht der Berufsgeheimnisträger kann dadurch genügt werden, dass die vorzulegenden Nachweise in der Art und Weise aufbereitet werden, dass die Identität des Mandanten gewahrt werde, etwa durch Anonymisierung der Unterlagen. Das FG hat die Revision nicht zugelassen.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-982-2 unter www.betriebs-berater.de