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Steuerrecht
18.04.2013
Steuerrecht
FG Münster: Nachweis der Nutzung eines betrieblichen Kfz für Privatfahrten durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Das FG Münster hat mit Urteil vom 21.2.2013 - 13 K 4396/10 E - wie folgt entschieden: Die bloße Behauptung des GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführers, das überlassene Fahrzeug werde nicht privat genutzt, weil dies steuerlich zu ungünstig sei, genügt nicht, um den Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung des Betriebsfahrzeugs zu entkräften. Der Vortrag, er nutze privat das Fahrzeug seiner Ehefrau, ein Motorrad oder den PKW seines Sohnes, widerlegt den Anscheinsbeweis nicht. Denn beide genannten PKW standen dem Kläger vorliegend nicht nachweislich zur freien allgemeinen Verfügung. Ein Motorrad eröffnet nicht dieselben Nutzungsmöglichkeiten wie ein PKW und erscheint daher nicht als Ersatz für den Dienstwagen.

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-982-4 unter www.betriebs-berater.de

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