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Steuerrecht
18.04.2013
Steuerrecht
Bundestag: Steuerabkommen mit den Cookinseln

Die Cookinseln und die Bundesrepublik Deutschland haben sich vertraglich verpflichtet, gegenseitig auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren notwendigen Informationen zu erteilen. Die Bundesregierung hat dazu den Steuervertrag mit den Cookinseln als Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3.4.2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Cookinseln über den Informationsaustausch in Steuer- und Steuerstrafsachen (17/12958) eingebracht. Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, enthält das Abkommen alle Kernelemente des OECD-Standards.
(hib vom 15.4.2013)

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