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Steuerrecht
22.04.2013
Steuerrecht
FG Münster: Mehrere Betriebsstätten eines selbstständigen Unternehmers

Das FG Münster hat mit Urteil vom 22.3.2013 - 4 K 4834/10 E - wie folgt entschieden: Der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte entspricht dem für die Abzugsbeschränkung für Mehraufwendungen für Verpflegung (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG) maßgeblichen Begriff des Mittelpunkts der betrieblichen Tätigkeit. Die regelmäßige Arbeitsstätte als ortsgebundener Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit kann lediglich an einem Ort liegen. Ebenso wie ein Arbeitnehmer kann auch ein selbstständiger Unternehmer bei wechselnden Betriebsstätten nicht durch Bildung von Fahrgemeinschaften oder die Verlegung seines Wohnsitzes die Fahrtkosten minimieren. Schließlich spricht auch der in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 S. 2 EStG enthaltene Verweis, wonach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 insgesamt und nicht nur in Bezug auf seine Rechtsfolgen anzuwenden ist, für eine gleichartige Auslegung beider Vorschriften (so auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2011 – 3 K 1849/09, EFG 2012, 310). Das FG hat die Revision zugelassen. 

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-982-3 unter www.betriebs-berater.de

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