EuGH: Erstattung von unionsrechtswidrig erhobener Steuer
Der EuGH hat mit Urteil vom 18.4.2013 - C-565/11, Irimie - wie folgt entschieden: Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die die bei der Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer zu zahlenden Zinsen auf die Zinsen beschrnkt, die ab dem auf das Datum des Antrags auf Erstattung der Steuer folgenden Tag angefallen sind.
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