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Steuerrecht
24.04.2013
Steuerrecht
Regierungskoalition: Gesetzentwurf zur Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen eingebracht

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben einen Gesetzentwurf (17/13082) vom 16.4.2013 für ein Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften in den Bundestag eingebracht. Inhaltlich enthält der Gesetzentwurf auch Vorschriften, die bereits im Rahmen des nicht verabschiedeten JStG 2013 (alt) im Vermittlungsausschuss diskutiert wurden. Dies betrifft insbesondere die Behandlung von sogenannten „Cash-GmbHs“ (d. h. Gesellschaften, die in erheblichem Umfang über liquides Vermögen wie Zahlungsmittel, Geldforderungen etc. verfügen). Der Gesetzentwurf weicht teilweise von den geplanten Regelungen im JStG 2013 (neu) (Gesetzesinitiative der Länder, 17/13033) und im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (Anrufung Vermittlungsausschuss durch Bundesrat, 17/12925) ab, die inhaltlich der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum JStG 2013 (alt) folgen. Es ist derzeit ungewiss, ob und in welcher Form die Regelungen zur Cash-GmbH tatsächlich umgesetzt werden.
Die Einbringung durch die Fraktionen dient der Beschleunigung des Verfahrens, da die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung entfallen. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Die Beratung im Finanzausschuss des Bundestages sowie die zweite und dritte Lesung des Bundestages finden bereits am 24./25.5.2013 statt.

Volltext des Gesetz-Entw.: siehe Zusatzmaterial rechts

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