Das BMF hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2016 zusammengestellt.
In 769 897 Fällen (22,5 %) wurde der Einspruch zurückgenommen. In 2 175 785 der Fälle (63,5 %) wurde dem Einspruch abgeholfen (Abhilfen beruhen allerdings häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht werden).
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Der BFH hat mit Urteil vom 26.7.2017 – XI R 3/15 - wie folgt entschieden: Der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation kann sich aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V (i.d.F. vor dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16. Juli 2015) ergeben. ...
Der BFH hat mit Urteil vom 30.8.2017 – XI R 37/14 - wie folgt entschieden:
1. Ein „Berufspokerspieler“ erbringt keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt, wenn er an Spielen fremder Veranstalter teilnimmt und ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme Preisgelder oder Spielgewinne erhält. Zwischen der (bloßen) Teilnahme am Pokerspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen Preisgeld oder Gewinn fehlt der für einen Leistungsaustausch erforderliche unmittelbare Zusammenhang.
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Der BFH hat mit Urteil vom 14.9.2017 – IV R 51/14 - wie folgt entschieden. Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.
Der BFH hat mit Urteil vom 14.9.2017 – IV R 51/14 - wie folgt entschieden. Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.
Der BFH hat mit Urteil vom 31.5.2017 – I R 37/15 - wie folgt entschieden:
1. Der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfrei.
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Der BFH hat mit Urteil vom 23.8.2017 – X R 38/15 - wie folgt entschieden: Wenn ein Sanierungsgewinn dadurch entstanden ist, dass die Schulden vor dem 9. Februar 2017 erlassen worden sind, kommt weder eine Einkommensteuerbefreiung dieses Sanierungsgewinns nach § 3a EStG n.F. noch eine Billigkeitsmaßnahme nach den BMF-Schreiben vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240) oder vom 27. April 2017 (BStBl I 2017, 741) in Betracht.
der BFH hat mit Urteil vom 23.8.2017 – I R 52/14 - wie folgt entschieden:
1. Der sog. Sanierungserlass des BMF vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, BStBl I 2010, 18) verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016 GrS 1/15, BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393).
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Das FG Köln hat mit Urteil vom 13.9.2017 – 2 K 395/16 - wie folgt entschieden:
1. Vorsteuern können nur dann vergütet werden, wenn innerhalb der Antragsfrist die Rechnungen bzw. Einzelbelege in elektronischer Form vorgelegt werden.
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Das FG Hamburg hat mit Beschluss vom 29.8.2017 – 2 K 245/17 - wie folgt entschieden:
1. § 8c S. 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 S. 1 KStG) verstößt gegen den Gleichheitssatz des Ar.t 3 Abs. 1 GG, da der vollständige Verlustuntergang bei Anteilsübertragungen von mehr als 50% verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist – weder aus dem Gesichtspunkt einer Missbrauchsbekämpfung noch vor dem Hintergrund gesetzgeberischer Typisierungsbefugnisse.
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