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Steuerrecht
08.02.2018
Steuerrecht
BMF: Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen (§138 Abs. 2, 138b AO) i. d. F. des StUmgBG

Das BMF hat sich in einem umfangreichen Schreiben zu den Mitteilungspflichtgen bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des StUmgBG geäußert.

Die Vorgaben für § 138 Abs. 2 AO teilen sich in

•           Allgemeines,

•           Mitteilungspflicht in den Fällen des § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO,

•           Mitteilungspflicht in den Fällen des § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO (Erwerb von Beteiligungen:

  •             Mitteilung bei Überschreiten der Beteiligungsgrenze,

  •             10 Prozent-Grenze für die Zusammenrechnung von Beteiligungen,

  •             150 000 Euro-Grenze betr. die Anschaffungskosten,

  •             die Veräußerung von Beteiligungen,

•           Mitteilungspflichten der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute,

•           Mitteilungspflichten der Versicherungsunternehmen,

•           Mitteilungspflicht in den Fällen des § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO (Drittstaat-Gesellschaft, Beherrschender oder bestimmender Einfluss),

•           Form und Frist für die Mitteilungen.

Die Vorgaben für § 138b AO teilen sich in

•           Allgemeines,

•           Inhalt der Mitteilung und Mitwirkungspflicht der inländischen Steuerpflichtigen,

•           Form und Frist für die Mitteilungen.

Ferner äußert sich das BMF-Schreiben zu

•           den Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO,

•           der Beachtung und Auswertung der Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO,

•           Anwendungsbestimmungen.

Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 15.4.2010 (BStBl. I 2010, 346) mit Wirkung vom 1.1.2018.

BMF, Schreiben vom 5.2.2018 – IV B 5 – S 1300/07/10087 / IV A 3 – S 0303/17/10001

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