BMF: Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen
BMF, Schreiben vom 24.1.2018 – IV C 6 – S 2177/13/10002
In dem Schreiben äußert sich das BMF zur Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG für Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Regelungen im BMF-Schreiben vom5.6.2014 (BStBl I S. 835) wendet das BMF auch auf Brennstoffzellenfahrzeuge an. Die Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ist bei Brennstoffzellenfahrzeugen die im Fahrzeug gespeicherte Energie vergleichbar.
Dieser Wert wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziff. 22 angegeben und ist für die Ermittlung der Minderungsbeträge heranzuziehen.
Volltext unter BBL2018-278-2