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Steuerrecht
01.02.2018
Steuerrecht
BMF: Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nut­zung von Brennstoffzellenfahrzeugen

BMF, Schreiben vom 24.1.2018 IV C 6 S 2177/13/10002

Das BMF-Schreiben vom 24. Januar 2018 zur Anwendung von § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG für Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Regelungen im BMF-Schreiben vom 5. Juni 2014 (BStBl I S. 835) sind auch für Brennstoffzellenfahrzeuge anzuwenden. Der Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ist bei Brennstoffzellenfahrzeugen die im Fahrzeug gespeicherte Energie vergleichbar. Dieser Wert wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziffer 22 angegeben und ist für die Ermittlung der Minderungsbeträge heranzuziehen.

Das Schreiben finden Sie hier:

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