BMF, Schreiben vom 5.12.2017 – III C 3 – S 7117-a/16/10001
Das BMF hat Abschn. 31.3 UStAE u. a. wie folgt geändert:
Satz 2 in Abs. 7 lautet:
„2Bei juristischen Dienstleistungen ist zu prüfen, ob diese im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen oder mit der Begründung oder Übertragung von bestimmten Rechten an Grundstücken stehen (siehe Absatz 9 Nummer 9 sowie Absatz 10Nummer 7).“
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Der BFH hat mit Urteil vom 1.8.2017 – VII R 12/16 - wie folgt entschieden:
1. Das Gericht des zulässigen Rechtswegs entscheidet gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG den Rechtsstreit grundsätzlich unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten und damit auch über eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Gegenforderung, es sei denn, diese Entscheidung erwächst nach § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft.
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Das FG Köln hat mit Urteil vom 11.10.2017 – 9 K 3566/14 – wie folgt entschieden:
Ein Unterlassen des Insolvenzverwalters genügt zur Begründung von Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO nur dann, wenn er dadurch eine Amtspflicht zum Tätigwerden verletzt. ...
Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2016 bundesweit 13 746 Prüfer tätig. ...
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2017 der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt. Die maßgeblichen Werte für Sachbezüge für freie Verpflegung und freie Unterkunft erhöhen sich zum 1.1.2018.
Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Für die Sachbezüge im Jahr 2018 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2017 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 2 Prozent gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten stieg um 1,3 Prozent.
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Das BMF hat das lange erwartete Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung gem. § 8c KStG bekannt gemacht (BMF, Schreiben vom 30.11.2017 – IV C 2 – S 2745-a/09/10002 :004). Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 4.7.2008 (BStBl. I 2008, 736). Das BMF äußert sich darin zur Anwendung der allgemeinen Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 (BGBl. I 2009, 3950) ...
BMF, Schreiben vom 28.11.2017 – IV C 7 – S 3104/09/10001
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4.11.2016 – IV D 4 – S 3104/09/10001 (BStBl. I 2016, 1166) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 anwendbar.