Der BFH hat mit Urteil vom 13.9.2017 – II R 32/16 - wie folgt entschieden:
1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht die Vorteilsgewährung auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter.
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Der BFH hat mit Urteil vom 16.11.2017 – VI R 31/16 - wie folgt entschieden:
1. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung, d.h. der "eigene Hausstand" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG, ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist.
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Der BFH hat mit Urteil vom 24.10.2017 – VIII R 35/15 - wie folgt entschieden:
1. Ein auf Differenzausgleich gerichtetes Devisentermingeschäft kann auch vorliegen, wenn das Gegengeschäft dem Eröffnungsgeschäft nachfolgt. Jedoch müssen beide Geschäfte derart miteinander verknüpft sein, dass der auf die Realisierung einer positiven oder negativen Differenz aus Eröffnungs- und Gegengeschäft gerichtete Wille der Vertragsbeteiligten ersichtlich ist. Es genügt nicht, dass dem Eröffnungsgeschäft tatsächlich ein Gegengeschäft lediglich nachfolgt, das dessen Erfüllung dient.
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Der BFH hat mit Urteil vom 13.9.2017 – II R 42/16 - wie folgt entschieden:
1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht die Vorteilsgewährung auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter.
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Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 4.5.2017 – 8 K 329/15 E - wie folgt entschieden:
1. Arbeitet eine Stewardess nachweislich in einem zeitlichen Umfang von insgesamt nur etwa 51 Stunden zuhause, brauchte ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorgehalten zu werden.
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Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.12.2017 – 6 K 1598/16 K - wie folgt entschieden:
1. Werden originär gewerbliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. des § 15 EStG erzielt, wird mit der Beteiligung an der KG ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 AO unterhalten.
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Das FG Münster hat mit Urteil vom 18.5.2017 – 5 K 1954/16 U - wie folgt entschieden:
1. Ist der Bekanntgabeadressat nicht mit dem Inhaltsadressat identisch, so sind beide anzugeben (AEAO zu § 122 Tz. 1.4 ff.).
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Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.7.2017 – 9 K 1804/16 E - wie folgt entschieden:
1. Ohne das Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen, war der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen nicht wirtschaftlich erfüllt, so dass kein Zufluss bewirkt wurde.
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