Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.10.2017 – 6 K 1141/14 K, G, F – wie folgt entschieden:
1. Ausschüttungen der SICAV stellen Dividenden i. S. d. Art. 20 Abs. 2 S. 3 DBA Luxemburg a. F. dar.
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Der BFH hat mit Urteil vom 27.9.2017 – XI R 9/16 – wie folgt entschieden: Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat.
Der BFH hat mit Urteil vom 12.7.2017 – I R 86/15 – wie folgt entschieden: Weder die Einführung des Blockwahlrechts in § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. des Korb II-Gesetzes noch die entsprechende Wahlrechtsausübung stellen ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 233a Abs. 2a i. V. m. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.
Der BFH hat mit Urteil vom 30.8.2017 – XI R 24/16 – wie folgt entschieden: Dem Vergütungsantrag ist i. S. von § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV a. F. in elektronischer Form die Rechnung „in Kopie“ beigefügt, wenn das elektronisch übermittelte Dokument eine originalgetreue Reproduktion der Rechnung ist.
Der BFH hat mit Urteil vom 24.8.2017 – VI R 58/15 – wie folgt entschieden:
1. Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung fließt dem Arbeitnehmer nicht schon mit Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Arbeitgeber zugunsten des Versicherungsnehmers zu. Der Zufluss erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag tatsächlich leistet.
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Der BFH hat mit Urteil vom 30.8.2017 – II R 46/15 – wie folgt entschieden:
1. Überlässt ein Dritter von ihm angestellte und entlohnte Arbeitnehmer einem Fußballverein in vollem Umfang zum Einsatz als Spieler, Trainer oder Betreuer und verzichtet er auf die Geltendmachung eines Vergütungsersatzanspruchs für die Überlassung, liegt in dem Verzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein.
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Der BFH hat mit Urteil vom 20.3.2017 – X R 62/14 – wie folgt entschieden:
Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln.
Der BFH hat mit Urteil vom 11.7.2017 – IX R 28/16 – wie folgt entschieden:
Der Grundsatz, dass Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, einheitlich zu beurteilen sind, entbindet nicht von der Prüfung, ob die Entschädigung „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist.
Der BFH hat mit Urteil vom 27.9.2017 – II R 13/15 - wie folgt entschieden:
1. Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitzes am Ende dieses Zeitraums ersetzt werden.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 15.11.2017 – C-507/16, Entertainment Bulgaria System - wie folgt entschieden: Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. Dezember 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die einen im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ansässigen Steuerpflichtigen mit der Begründung, er sei nach einem der beiden in Art. 214 Abs. 1 Buchst. d und e der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2009/162 geänderten Fassung genannten Fälle als mehrwertsteuerpflichtig registriert, daran hindert, ...
Der EuGH hat mit Urteil vom15.11.2017 – verb. Rs. C-374/16 und C-375/16, Geissel/Butin - wie folgt entschieden: Art. 168 Buchst. a und Art. 178 Buchst. a in Verbindung mit Art. 226 Nr. 5 der Richtlinie 2006/ 112/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig macht, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
BMF, Schreiben vom 8.11.2017 – III C 2 – S 7100/13/10007
Mit Urteil vom 13.11.2013 – XI R 24/11 – hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer, der an ein Studentenwerk im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Projekts eine Bauleistung (Werklieferung) ausführt, die mit einer 20-jährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, neben einer umsatzsteuerpflichtigen Werklieferung eine eigenständige nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Kreditgewährung an das Studentenwerk erbringt.
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Das BVerfG wird sich voraussichtlich am 16.1.2018 in der mündlichen Verhandlung mit drei BFH-Vorlagen (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15) sowie zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12) zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung befassen. Die BFH-Vorlagen betreffen die Frage, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung ab dem Bewertungsstichtag 1.1.2008 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind.
Das FG Köln hat mit Urteil vom 11.10.2017 – 9 K 1566/14 - wie folgt entschieden:
1. Liegt ein nur vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel vor, so ist nach § 14 AnfG in dem Urteil, das den Anfechtungsanspruch für begründet erklärt, die Vollstreckung davon abhängig zu machen, dass die gegen den Schuldner ergangene Entscheidung rechtskräftig oder vorbehaltlos wird; dies gilt auch für die Anfechtung durch Duldungsbescheid nach § 191 Abs. 1 S. 2 AO.
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BMF, Schreiben vom 8.11.2017 – IV C 5 – S 2353/08/10006 :008
Das BMF hat aufgrund des § 9 Abs. 4a S. 5 ff. EStG Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2018 bekannt gemacht.
Das FG Münster hat mit Urteil vom 17.10.2017 – 15 K 3268/14 U - wie folgt entschieden:
1. Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten.
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BMF, Schreiben vom 6.11.2017 – IV C 3 – S 2221/17/10006 :001
Das BMF hat sein Schreiben vom 24.5.2017 (BStBl. I 2017, 820) um folgende Rn. 57a ergänzt:
„Abweichend von Rz. 57 kann es bei Basisrenten nicht zu einer Beitragsrückerstattung kommen, da eine Kapitalisierung nicht zulässig ist (vgl. Rz. 33). Soweit zu Unrecht geleistete bzw. zivilrechtlich nicht geschuldete Beträge (z. B. bei einem Widerruf des Vertrages) zurückgezahlt werden, hat die mitteilungspflichtige Stelle eine Datensatzstornierung bzw. -korrektur der betreffenden Jahre vorzunehmen.“ Dieses Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im BStBl. auf alle offenen Fälle anzuwenden.
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Das FG Münster hat mit Urteil vom 13.10.2017 – 13 K 951/16 G, F - wie folgt entschieden:
1. Die Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 GewStG 1999 verletzt nicht das unionsrechtliche Primärrecht in Gestalt der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 i. V. m. Art. 48 EG (ABlEG 2002, Nr. C-325, 1, jetzt Art. 49 i .V. m. Art. 54 AEUV).
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