Der BFH hat mit Urteil vom 23.8.2017 – X R 33/15 – wie folgt entschieden: Im Rahmen der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Steuerpflichtiger seine Altersvorsorgeaufwendungen nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus versteuertem Einkommen geleistet hat, gelten Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen im Verhältnis zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung als lediglich nachrangig abziehbar.
Der BFH hat mit Urteil vom 29.8.2017 – VIII R 23/15 – wie folgt entschieden:
1. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG steht der depotübergreifenden Verrechnung von Altverlusten i.S. des § 23 EStG in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung (EStG a.F.) bei der (Antrags-)Veranlagung gemäß § 32d Abs. 4 EStG nicht entgegen, da die depotbezogenen unterjährigen Verlustverrechnungen der auszahlenden Stelle i.S. des § 43a Abs. 3 EStG zwar vorrangig, aber nicht endgültig sind.
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BFH: Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung
Der BFH hat mit Urteil vom 29.8.2017 – VIII R 5/15 – wie folgt entschieden:
1. Voraussetzung für die Verrechnung zwischen den dem gesonderten Steuertarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegenden positiven Einkünften aus Kapitalvermögen und den dem Steuertarif des § 32a EStG unterliegenden Altverlusten aus Kapitalvermögen ist ein Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 22.11.2017 – C-251/16, Cussens u.a. - wie folgt entschieden:
1. Der Grundsatz des Verbots missbräuchlicher Praktiken ist dahin auszulegen, dass er unabhängig von einer nationalen Maßnahme zu seiner Durchsetzung in der innerstaatlichen Rechtsordnung unmittelbar angewandt werden kann, um Immobilienverkäufen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die vor dem Erlass des Urteils vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C‑255/02, EU:C:2006:121), durchgeführt wurden, die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu versagen, ohne dass die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes dem entgegenstehen.
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BMF, Schreiben vom 17.11.2017 – IV C 5 – S 2334/12/10002-04
Das BMF hat sich zu folgenden Fallkonstellationen geäußert:
– Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber
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EuGH, Urteil vom 15.11.2017 – C-507/16, Еntertainment Bulgaria System ЕООD gegen Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ – Sofia