BFH: Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe
Der BFH hat mit Urteil vom 28. 11. 2017 – VII R 10/17, ECLI:DE:BFH:2017:U.281117.VIIR10.17.0 – wie folgt entschieden:
Werden auf fällige, aber nicht gezahlte Milchabgabe Zinsen erhoben und erstreckt sich der Zinszeitraum über mehrere Jahre, ist der der Zinsberechnung zugrunde zu legende Zinssatz am 1. Oktober eines jeden Jahres des Zinszeitraums neu zu bestimmen.
Volltext unter BBL2018-405-4