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Steuerrecht
19.02.2018
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg: Anforderungen an eine Rechnung i. S. v. § 14c Abs. 2 UStG

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.12.2017 – 9 K 2646/16 – wie folgt entschieden:

1. Für den Anwendungsbereich des § 14c UStG reicht es aus, dass das Dokument als Abrechnung über eine Leistung durch einen Unternehmer wegen des Ausweises der USt abstrakt die Gefahr begründet, vom Empfänger oder einem Dritten zur Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs gebraucht zu werden.

2. Danach genügt es, wenn es sich um ein Dokument handelt, das die Rechnungsmerkmale Rechnungsaussteller, Leistungsempfänger, die gesondert ausgewiesene Ust und eine Leistungsbeschreibung ausgeweist.

3. Eine ausreichende Leistungsbeschreibung setzt voraus, dass entweder der Rechnungstext selbst eine hinreichende Leistungsbeschreibung in dem Abrechnungspapier enthält oder eine Bezugnahme auf andere, eindeutig gekennzeichnete Unterlagen erfolgt.

(Leitsätze der Redaktion)

Volltext unter BBL2018-405-5

      Das FG hat die Revision zugelassen.

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