BFH: Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 27.9.2017 – II R 15/15, ECLI:DE:BFH:2017:U.270917.IIR15.15.0 – wie folgt entschieden:
Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen.
(Leitsatz)
Volltext unter BBL2018-405-3