FG Köln: Ermäßigte Besteuerung von Abfindungszahlungen über mehrere Jahre
Das FG Köln hat mit Urteil vom 27.2.2013 - 10 K 1481/10 - wie folgt entschieden: Liegt eine Zusammenballung nicht vor und ist mithin der Tatbestand des § 34 Abs. 1 EStG nicht erfüllt, ist die Besteuerung der in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen zugeflossenen Entschädigung mit dem regulären Steuersatz die vom Gesetz vorgesehene Rechtsfolge. Ein Ermessen für den Beklagten gibt es dabei nicht.