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Steuerrecht
10.04.2013
Steuerrecht
BMF: Umsatzbesteuerung der Personalgestellung durch Schwesterngesellschaften

Abschn. 4.27.1 Abs. 1 UStAE wird wie folgt gefasst: „(1) Die Steuerbefreiung kommt für die Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der genannten Einrichtungen sowie für die Gestellung von Arbeitnehmern dieser Einrichtungen in Betracht.“

BMF, Schreiben vom 2.4.2013 – IV D 3 – S 7187/ 09/10001

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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