BMF: Umsatzbesteuerung der Personalgestellung durch Schwesterngesellschaften
Abschn. 4.27.1 Abs. 1 UStAE wird wie folgt gefasst: „(1) Die Steuerbefreiung kommt für die Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der genannten Einrichtungen sowie für die Gestellung von Arbeitnehmern dieser Einrichtungen in Betracht.“
BMF, Schreiben vom 2.4.2013 – IV D 3 – S 7187/ 09/10001
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts