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Steuerrecht
29.04.2013
Steuerrecht
Bundesregierung: Ausbau der Zuständigkeit des BStZ

In der am 24.4.2013 beschlossenen „Mantelverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern“ wird der Zeitpunkt für den Übergang der Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige auf den 1.1.2014 bestimmt. Damit wird ein Beschluss der Zweiten Föderalismuskommission – Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen – umgesetzt. Dort ist 2009 zwischen Bund und Ländern vereinbart worden, dass die Zuständigkeit für das Steuerabzugsverfahren und das Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen (§§ 50, 50a EStG) von den Ländern auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übergehen soll. Der genaue Zeitpunkt des Zuständigkeitsübergangs blieb damals offen, dieser Zeitpunkt wird nun auf den 1.1.2014 festgelegt. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
(PM BMF vom 24.4.2013)

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