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Steuerrecht
30.04.2013
Steuerrecht
: Neue Investmentkommanditgesellschaft überwiegend positiv beurteilt

Die deutsche Investmentfondsbranche hat den Vorschlag der Bundesregierung für ein neues Investmentsteuergesetz im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 17.4.2013 zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFMSteuer- Anpassungsgesetz, 17/12603) als „ausgewogene Regelung“ begrüßt. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension- Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds- Rechtsform, der Investmentkommanditgesellschaft, erfolgen. Der Bundesrat fordert deren Streichung.
Die Deutsche Steuergewerkschaft warnte vor der Einführung der Investmentkommanditgesellschaft; die Einführung der neuen Rechtsform könne zu Steuergestaltungsmöglichkeiten führen, die in ihren Auswirkungen nicht abzuschätzen seien. Die Gründung der neuen Investmentkommanditgesellschaft müsse nicht auf Pension- Asset-Pooling beschränkt sein. Differenziert äußerte sich Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages: „Der Umstand, dass bereits in anderen EU-Staaten der Investmentkommanditgesellschaft vergleichbare Vehikel wie zum Beispiel Fonds commun de placement (FCP) geschaffen wurden und damit bereits auf dem europäischen Markt als Konkurrenten auftreten, könnte für die Übernahme dieses Instruments auch in das deutsche Investmentsteuerrecht sprechen. Dies schließt indessen aus der Sicht des Finanzgerichtstages nicht aus, den Bedenken des Bundesrates wegen möglicher missbräuchlicher Gestaltungen hinreichend durch eine ausdrückliche Beschränkung des Vehikels auf das Pension-Asset-Pooling Rechnung zu tragen.“

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