Der BFH hat mit Urteil vom 22.6.2010 – I R 46/08 – zur Besteuerung von Einkünften entschieden, die der Kläger aus einem Arbeitsverhältnis mit einer Gesellschaft mit Domizilvermerk in der Schweiz erzielt hatte. Dem Kläger war Einzelprokura erteilt.
BFH, Urteil vom 22.6.2009 - I R 46/08, nvSachverhalt(1) I. Streitig ist die Besteuerung von Einkünften, die aus einem Arbeitsverhältnis mit einem schweizerischen Arbeitgeber (Gesellschaft mit einem Domizilvermerk in der Schweiz) erzielt wurden. (2)
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - XI R 17/08LeitsatzEine Gemeinde, die sich als Gegenleistung für die Übereignung eines mit Werbeaufdrucken versehenen Fahrzeugs (Werbemobil) verpflichtet, dieses für die Dauer von fünf Jahren in der Öffentlichkeit zu
Der BFH hat durch Urteil vom17.3.2010 – XI R 17/ 08 – entschieden, dass eineGemeinde, die sich als Gegenleistung für die Übereignung eines sog Werbemobils verpflichtet, dieses für die Dauer von fünf Jahren in der Öffentlichkeit zu bewegen,
BFH, Beschluss vom 26.8.2010 - I B 49/10LeitsatzEs ist ernstlich zweifelhaft, ob die sog. Mindestbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n. F. verfassungsrechtlichen Anforderungen auch dann standhält, wenn eine Verlustverrechnung in späteren
Der BFH hat am 26.8.2010 – I B 49/10 – in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, es sei ernstlich zweifelhaft, ob die sog. Mindestbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n. F. verfassungsrechtlichen Anforderungen auch
BFH, Urteil vom 9.6.2010 - IX R 52/09Leitsätze1. Als nachträgliche Anschaffungskosten können Aufwendungen des Steuerpflichtigen dessen Auflösungsverlust nur erhöhen, wenn sie sich auf die konkrete Beteiligung beziehen.2. Befriedigt ein qualifiziert
Der BFH hat durch Urteil vom 9.6.2010 – IX R 52/ 09 – entschieden: Als nachträgliche Anschaffungskosten können Aufwendungen des Steuerpflichtigen dessen Auflösungsverlust nur erhöhen, wenn sie sich auf die konkrete Beteiligung beziehen. Befriedigt
BFH, Urteil vom 20.5.2010 - VI R 53/09Leitsätze1. Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen. Hierzu können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn die Literatur ausschließlich oder
Der BFH hat mit Urteil vom 20.5.2010 – VI R 53/ 09 – entschieden, dass Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient
Wie die Bundesregierung die „Vereinfachung des Steuerrechts“ und die „Entbürokratisierung“ interpretiert, lässt sich im am 15.10.2010 vorgelegten BMF-Schreiben zu Funktionsverlagerungen nachlesen. Auf über 80 Seiten wird hier die Ausführung des
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - X R 57/08Sachverhalt(1) I. Die Kläger wurden mit Bescheid vom 13. 2. 2006 zur Einkommensteuer 2003 zusammen veranlagt. Mit E-Mail Nachricht vom 29. 3. 2006 informierte der damalige steuerliche Berater das FA, er habe am 21.
BFH, Urteil vom 17.2.2010 - I R 52/09LEITSÄTZE1. Eine Steuerfestsetzung kann nur dann auf einem rückwirkenden Ereignis beruhen, wenn das rückwirkende Ereignis tatsächlich zu einer abweichenden Steuerfestsetzung geführt hat.2. Aktiviert ein
FG Köln, Urteil vom 17.2.2010 - 5 K 3962/08Leitsatz Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG ist bei einer sukzessiven Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG nicht anwendbar.GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 3 Nr.
BFH, Urteil vom 18.8.2010 - X R 8/07LeitsatzBei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr ist der Gewinn in dem Kalenderjahr des Ausscheidens bezogen; § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG
Der BFH hat mit Urteil vom18.8.2010 – X R 8/07 – entschieden, dass bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mitabweichendemWirtschaftsjahr der Gewinn in dem Kalenderjahr des Ausscheidens bezogen ist; §
BFH, Urteil vom 8.7.2010 - VI R 15/09Leitsätze1. Wurde eine doppelte Haushaltsführung beendet, kann sie am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begründet werden.2. Eine doppelte Haushaltsführung ist
Der BFH hat mit Urteil vom8.7.2010 – VI R 15/09 – entschieden:Wurde eine doppelte Haushaltsführung beendet, kann sie am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begründet werden. Eine doppelte Haushaltsführung