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Steuerrecht
28.01.2011
Steuerrecht
BFH: Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben I

Der BFH hat durch Urteil vom8.9.2010– XIR40/08 – entschieden: Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG, nach der der Unternehmer die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen kann, gilt bei richtlinienkonformer Auslegung nicht für den Fall, dass der Unternehmer im Mitgliedstaat der Identifizierung mehrwertsteuerpflichtig ist, weil er die Besteuerung des fraglichen innergemeinschaftlichen Erwerbs im Mitgliedstaat der Beendigung des Versands oder der Beförderung nicht nachgewiesen hat.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-278-3

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