Der BFH hat im Urteil vom 6.5.2010 – VI R 4/ 09 – entschieden: Bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken handelt es sich nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. d. § 35a Abs. 2 S. 1 EStG
Das FG Münster hat im rechtskräftigen Urteil vom 11.3.2010 – 3 K 2332/07 Erb – entschieden: Ein Personengesellschaftsanteil kann auch dann Gegenstand einer freigebigen Zuwendung sein, wenn die Beteiligung in der Hand des Beschenkten neu entsteht. Von
BFH, Urteil vom 15.6.2010 - VIII R 10/09LeitsatzEine Sozietät von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind, erzielt aus der Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1
Im Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 10/09 – hat der BFH entsprechend für eine Sozietät von Rechtsanwälten entschieden, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind; sie erziele aus der Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger
BFH, Urteil vom 15.6.2010 - VIII R 14/09LeitsätzeEine Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätig ist, erzielt Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Änderung
Der BFH im Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 14/09 – entschieden: Eine Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätig ist, erzielt Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3
Der BFH hat im Beschluss vom 21.6.2010 – VII R 36/08 – entschieden: Wer für eine in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringende oder bereits verbrachte Nichtgemeinschaftsware die Ausstellung eines Versandpapiers T2L veranlasst, entzieht die Ware
Der BFH hat im Urteil vom 20.5.2010 – III R 28/08 – entschieden: Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten
BFH, Urteil vom 20.5.2010 - III R 28/08Leitsätze1. Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten der
BFH, Beschluss vom 21.6.2010 - VII R 36/08LeitsatzWer für eine in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringende oder bereits verbrachte Nichtgemeinschaftsware die Ausstellung eines Versandpapiers T2L veranlasst, entzieht die Ware der zollamtlichen
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - XI R 2/08LeitsatzÜbt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine unternehmerische Tätigkeit aus, ist die Umsatzsteuer aus dieser Tätigkeit nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1
BFH, Urteil vom 3.2.2010 - IV R 61/07LeitsatzWird eine GmbH in eine KG formwechselnd und nach § 2 i. V. m. § 14 UmwStG 1995/1999 rückwirkend umgewandelt, so ist für Zwecke der Bestimmung der den Rückwirkungszeitraum betreffenden verrechenbaren
BFH, Beschluss vom 3.5.2010 - VIII B 71/09Tatbestand1I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Diplom-Ingenieure und Architekten. Als Eheleute werden sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.2 Für die Jahre 2000 bis 2004 gaben sie an, keine
BFH, Urteil vom 5.5.2010 - II R 16/08Leitsätze1. Der Pensionsanspruch, den die Witwe des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft mit dessen Ableben aufgrund einer dem Gesellschafter erteilten Pensionszusage der
Der BFH hat im Urteil vom 5.5.2010 – II R 16/ 08 – entschieden: Der Pensionsanspruch, den die Witwe des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft mit dessen Ableben aufgrund einer dem Gesellschafter erteilten
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 7.7.2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 - eine rückwirkende Regelung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für verfassungswidrig erklärt: Verfassungswidrig sei die Rückwirkung der Vorschrift,
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 7.7.2010 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 - eine rückwirkende Regelung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für verfassungswidrig erklärt: Mit der gleichen Begründung wie im Beschluss vom 7.7.2010 2