Bundeskabinett: Steuervereinfachungen beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 2.2.2011 Steuervereinfachungen beschlossen. Der Entwurf enthält Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber auch der Steuerverwaltung, von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren, die spätestens am 1.1.2012 in Kraft treten sollen:
- Bereits rückwirkend ab 1.1.2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 920 auf 1000 Euro.
- Kinderbetreuungskosten sind ab 2012 einfacher abzusetzen, da es dann unerheblich ist, ob die Kosten beruflich oder privat bedingt sind.
- Die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern für die Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen entfällt ab 2012.
- Einkommensschwächere Familien können auch bei einem Hinzuverdienst des Kindes von über 8004 Euro weiterhin Kindergeld beziehen.
- Nur noch der Nachweis für das Gesamtjahr und nicht mehr der tägliche Nachweis ist ab 2012 erforderlich, wenn jemand abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, um zur Arbeit zu kommen.
- Nicht unternehmerisch tätige Bürger können ab 2012 wählen, ihre Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre abzugeben. Wer Rückzahlungen erwartet, kann weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben.
- Möglichst noch in dieser Legislaturperiode sollen elektronisch vorausgefüllte Steuererklärungen das Verfahren und Ausfüllen vereinfachen.
(PM Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 2.2.2011)
Die weitere Planung für das Gesetzgebungsverfahren:
18.3.2011: 1. Beratung im Bundesrat,
24.3.2011: 1. Lesung im Bundestag,
10.6.2011: 2./3. Lesung im Bundestag,
8.7.2011: 2. Beratung im Bundesrat