BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 80/07Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 27.9.2007 - 16 K 12/07LEITSÄTZE1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und
Durch Urteil vom 18.12.2008 – V R 80/07 – hat der BFH entschieden: Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV C 6 – S 2240/ 08/10008 – hat sich das BMF zur Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 26.6.2007 – IV R 49/04 – geäußert. Es geht insbesondere auf die
In der Stellungnahme vom 1.4.2009 – IV C 1 – S 2000/07/0009 – hat das BMF Fragen zur Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 beantwortet. Dies betrifft folgende Themen: – Details zum Veranlagungsverfahren wird das BMF in einem gesonderten
Mit Schreiben vom 1.4.2009 – IV B 9 – S 7532/08/ 10001 – hat das BMF klargestellt, dass nunmehr auch Unternehmer i. S. d. § 22 Abs. 5 UStG (Unternehmer des sog. „Straßenhandels“) von der Verpflichtung zur Führung eines Steuerhefts befreit, soweit sie
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV B 8 – S 7124/ 07/10002 – hat sich das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des sog. Direktverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz ab dem 1.1.2009 geäußert. Bekanntermaßen ist der Netzbetreiber nach §§ 8,
BFH, Urteil vom 26.11.2008 - X R 20/07Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 13.6.2006 - 1 K 2590/05 (EFG 2007, 1312)LEITSÄTZE1. Will die Finanzbehörde nach Eingang einer wegen des Vorliegens eines Sperrgrunds nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung
BFH, Urteil vom 11.12.2008 - VI R 9/05Vorinstanz: FG Köln vom 24.11.2004 - 12 K 5350/01 (EFG 2005, 1438)LEITSÄTZE1. Erhält ein Arbeitnehmer Leistungen aus einer durch Beiträge seines Arbeitgebers finanzierten Gruppenunfallversicherung, die ihm keinen
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 73/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 22.2.2006 - V 280/2004LEITSATZEine Personengesellschaft entfaltet keine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sie als
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 69/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 22.2.2006 - V 279/2004LEITSÄTZE1. Ist an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) eine andere Personengesellschaft (Obergesellschaft) beteiligt, dann entfaltet die
BFH, Urteil vom 15.1.2009 - VI R 22/06Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 23.11.2005 - 12 K 70/04 (EFG 2006, 1759)LEITSATZEine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung stellt mangels Offenheit des Teilnehmerkreises
Durch Urteil vom 15.1.2009 – VI R 22/06 – hat der BFH entschieden, dass eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine zur pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils
BFH, Beschluss vom 19.2.2009 - II E 1/09LEITSATZWird im Rahmen eines Rechtsstreits über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück im Erwerbszeitpunkt zu mehr
Der BFH hat durch Beschluss vom 19.2.2009 – II E 1/09 – entschieden: Wird über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaftoder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück als Grundstücksart „Betriebsgrundstück“
BFH, Urteil vom 22.1.2009 - IV R 90/05Vorinstanz: FG Berlin vom 24.8.2005 - 6 K 6080/02 (EFG 2006, 755)LEITSÄTZE1. Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft geht der Verlustvortrag verloren, soweit der
Durch Urteil vom 22.1.2009 – IV R 90/05 – hat der BFH entschieden: 1. Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft geht der Verlustvortrag verloren, soweit der Fehlbetrag auf den ausscheidenden
Der Anbieter eines Altersversorgungsvertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung hat dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen jeweils gesondert mitzuteilen.
Gericht:FG Düsseldorf 8. SenatEntscheidungsdatum:10.02.2009Streitjahr:1993Aktenzeichen:8 V 2459/08 A (H)Dokumenttyp:BeschlussQuelle: Normen:§ 119 Abs 1 AO, § 71 AO, § 5 AO, § 370 AO, § 27 StGBHaftungsbescheid gegenüber Mitarbeitern einer Bank, die