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Steuerrecht
23.10.2009
Steuerrecht
BFH: Verstößt die gewerbesteuerliche Hinzurechnung gegen die Zins- und Lizenzrichtlinie? – Vorlage an EuGH

Der BFH hat mit Beschluss vom 27.5.2009 – I R 30/08 – dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit der Zins- und Lizenzrichtlinie (RL 2003/49/EG) vereinbar ist. Im Streitfall waren die von einer inländischen GmbH an ihre alleinige Anteilseignerin, eine in den Niederlanden ansässige B.V., gezahlten Darlehenszinsen entsprechend § 8 Nr. 1 GewStG 2002 der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage zur Hälfte wieder hinzugerechnet worden. Nach der EU-Zinsund Lizenzrichtlinie sind grenzüberschreitende Zinszahlungen zwischen Unternehmen bei einer Beteiligung von mind. 25% im Sitzstaat des zahlenden Unternehmens steuerbefreit. Der Vorlagebeschluss hat auch Bedeutung für die ab 2008 geltende Neuregelung des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-2339-1

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