BMF: Programmablaufpläne Lohnsteuer 2010
Durch Schreiben vom 12.10.2009 – IVC 5 – S 2361/09/10004 –
ändert (1) das BMF den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer, des SolZ und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer mit Wirkung ab 2010 und
gibt (2) den Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung bekannt. Berücksichtigt ist der für2010 geltendeTarif, die Umsetzung des Faktorverfahrens gemäß § 39f EStG (JStG 2009), das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, die Anhebung des Grundfreibetragsauf 8004 Euro, der Tarifeckwerte um330 Euro (StabSiG) sowie der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (West: 66 000 Euro; Ost: 55 800 Euro).
Volltext des Schr.: // BB-ONLINE BBL2009-22339-6