BFH: Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu unterschiedlichen Preisen grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch
Mit Urteil vom 25.8.2009 – IXR60/07 – hat der BFH einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO verneint, wenn Wertpapiere innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert und am selbenTage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauftwerden.Wenn es Zweck des § 23 EStG ist, realisierte Wertänderungen in Form von Veräußerungsgewinnen aus kurzfristigen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen, handelt es sich um eigenständige und damit auch separat zu beurteilende Vorgänge.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2339-3